Die Steuerentlastung natürlicher Personen hatte die bernische Kantonsregierung bei der Präsentation der Steuerstrategie im September 2015 mit Verweis auf die Kantonsfinanzen abgelehnt. Sie will lediglich den Familien ein kleines steuerliches Zückerchen verabreichen: einen höheren Drittbetreuungsabzug.
Die Kommission hingegen vertritt die Ansicht, dass der Kanton auf ein Zückerchen nur für Familien verzichten soll. Ihnen sei der Kanton in letzter Zeit bereits mehrfach steuerlich entgegen gekommen.
Hingegen müsse Bern dringend steuerliche Entlastungen für natürliche Personen ins Auge fassen. Von der Regierung erwartet die Kommission diesbezüglich einen konkreten Vorschlag, wie sie in einer Mitteilung schreibt.
Gewinnsteuer soll gesenkt werden
Die Massnahmen zur steuerlichen Entlastung der Unternehmen begrüsst die Kommission und unterstützt sie. Wegen der Unternehmenssteuerreform III bestehe bei den Unternehmen grosser Handlungsbedarf für eine Steuersenkung.
Um die Position des Kantons Bern im interkantonalen Steuerwettbewerb zu verbessern, schlägt die Regierung vor, die maximale Gewinnsteuerbelastung zwischen 2019 und 2022 gestaffelt von heute 21,6 auf 16,37 Prozent zu senken. Ausserdem soll der Kapitalsteuertarif von 0,3 auf 0,1 Promille reduziert werden.