Eine Mehrheit der zuständigen Kommission im bernischen Grossen Rat will die Förderung von preisgünstigem Wohnraum Ende Jahr einstellen. Mit 10 zu 7 Stimmen beschloss die Kommission, die geltende Befristung des Gesetzes nicht aufzuheben.
Die Grossratskommission begründet ihren Entscheid in der Mitteilung unter anderem mit der schwierigen Finanzlage des Kantons. Auch sei man der Ansicht, dass sich die Vorhaben auch ohne kantonale Unterstützung realisieren liessen. Nur ein kleiner Teil der Bevölkerung profitiere von den Massnahmen. Der Regierungsrat hatte dem Grossen Rat beantragt, die Befristung aufzuheben, damit der Kanton auch in Zukunft preisgünstigen Mietwohnraum fördern könne.
Das Gesetz über die Förderung des preisgünstigen Mietwohnungsangebots ermöglicht es seit Anfang 2011, gemeinnützige Wohnbauträger und ihre Fachorganisationen finanziell zu unterstützen. Beiträge gibt es etwa für Konzeptarbeiten, Machbarkeitsstudien oder Standortevaluationen. Das geltende Gesetz ist bis zum 31. Dezember 2014 befristet.