Das Gesetz ermöglicht seit Anfang 2011, gemeinnützige Wohnbauträger finanziell zu unterstützen. Das Geld fliesst in einem frühen Projektstadium, wenn oftmals andere Geldquellen fehlen. Der bernische Grosse Rat hatte seinerzeit dem Gesetz knapp zugestimmt und es auf vier Jahre befristet.
Von Seiten der Bürgerlichen lag die Forderung auf dem Tisch, schon gar nicht auf das Gesetz einzutreten und das befristete Gesetz somit ersatzlos auslaufen zu lassen. Mit dem Gesetz habe man überall dort Geld ausgegeben, wo es gar keine Wohnungsnot gebe, betonte beispielsweise Grossrat Peter Brand namens der SVP.
Volkswirtschaftsdirektor Andreas Rickenbacher sagte, es wäre schade, auf ein bewährtes Instrument zu verzichten. In den vergangenen drei Jahren seien 34 Projekte mit insgesamt über 800'000 Franken unterstützt worden. Damit sei ein Bauvolumen von rund 280 Millionen Franken ausgelöst worden. Der Grosse Rat folgte diesen Argumenten nicht und trat mit 81 zu 59 Stimmen bei 4 Enthaltungen nicht auf das Gesetz ein. Der Antrag der SP, die Wohnbauförderung zu verlängern, wurde somit hinfällig.