Uta Werner hatte vor Gericht beantragt, dass sie und ihr Bruder als Erben von Cornelius Gurlitt eingesetzt würden - und nicht das Kunstmuseum Bern, wie es im Testament steht.
Nun hat das Amtsgericht München den Antrag von Uta Werner abgelehnt, wie ihr Sprecher mitgeteilt hat. Der Beschluss wird rechtskräftig, wenn gegen ihn nicht innert eines Monats Beschwerde eingereicht wird.
Entscheid aufgrund von Gutachten
Hintergrund
Das Gericht stützt gemäss dem Sprecher von Uta Werner seine Begründung ausschliesslich auf die Interpretation zweier psychiatrischer Gutachten. Es habe auf die Vernehmung von Zeugen, auf eine Beweiserhebung und auf ein eigenes Gutachten verzichtet, heisst es weiter.
Uta Werners Anwälte wollen nun die Begründung des Gerichts prüfen. Anschliessend werde ihre Mandantin entscheiden, ob sie den Gerichtsentscheid anfechten will.
Kunstmuseum Bern wartet weiter
Das Kunstmuseum Bern begrüsst den Entscheid des Münchner Gerichts. In seiner Mitteilung weist es allerdings darauf hin, dass sich bis zum Ablauf der Beschwerdefrist von einem Monat an der derzeitigen Situation nichts ändere. «Das heisst, dass das Kunstmuseum nach wie vor nicht über die Erbschaft verfügen kann.» Ebenso blockiert bleibe die Einsetzung der Berner Forschungsstelle, welche dereinst die Arbeiten der deutschen Taskforce unterstützen soll.
Ex-Postchef wird Kunst-Stratege
Wenn die grosse Kunst-Sammlung von Cornelius Gurlitt schliesslich ins Kunstmuseum Bern kommt - mit Ausnahme der Werke, welche unter Verdacht von Raubkunst stehen - wird sich unter anderen der ehemalige Konzernchef der Schweizer Post darum kümmern: Jürg Bucher ist am Donnerstag als Präsident der neuen Dachstiftung vorgestellt worden, welche ab Juli 2015 eine gemeinsame Strategie von Kunstmuseum Bern und Zentrum Paul Klee bestimmen wird.