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Bern Freiburg Wallis Häusliche Gewalt: Gespräch mit Tätern wird gesetzlich verankert

Wer im Kanton Bern in den eigenen vier Wänden gewalttätig wird, erhält seit zwei Jahren eine Einladung zu einem freiwilligen Gespräch beim Regierungsstatthalter. Neu soll er auch vorgeladen oder sogar polizeilich vorgeführt werden dürfen. Die Regierungsstatthalter begrüssen die Gesetzesänderung.

Ein Mann wird gegen eine Frau gewalttätig.
Legende: Wer bei häuslicher Gewalt nicht mit dem Regierungsstatthalter reden will, muss künftig mit einer Vorladung rechnen. Symbolbild/Keystone

Rund 1000 Fälle von häuslicher Gewalt werden pro Jahr der Polizei im Kanton Bern gemeldet. Seit zwei Jahren werden bei leichten Fällen die Täterinnen oder Täter zu einem Gespräch beim Regierungsstatthalter eingeladen. Und dies mit Erfolg: Neun von zehn Personen kämen zum Gespräch, sagt Kurt von Känel, der Geschäftsleiter der bernischen Regierungsstatthalter. Insgesamt seien gut 220 Gespräche geführt worden.

Trotzdem sei man nun froh, wenn diese bewährte Praxis jetzt eine gesetzliche Grundlage erhalte. Neu sollen die Täterinnen und Täter auch zu einem Gespräch gezwungen werden können. «Dies ist überhaupt nicht in unserem Sinn, aber es ist gut, eine gesetzliche Grundlage im Rücken zu haben», sagt Kurt von Känel.

Die entsprechende Gesetzesänderung hat nun die Vernehmlassung hinter sich und kommt im kommenden Jahr ins Kantonsparlament.

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