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Siedlung in Oberwangen.
Legende: Ein Teil der Käufer von Wohneigentum wird im Kanton Bern von der Handänderungssteuer befreit. (Im Bild: Oberwangen.) Keystone

Bern Freiburg Wallis Handänderungssteuer wird im Kanton Bern teilweise abgeschafft

Die teilweise Abschaffung der Handänderungssteuer kommt beim Stimmvolk des Kantons Bern durch. 58 Prozent haben Ja gestimmt.

Der Kauf von Wohneigentum bis zu 800'000 Franken wird im Kanton Bern von der Handänderungssteuer befreit. Das Stimmvolk hat der Gesetzesänderung mit 58 Prozent zugestimmt. Dem Kanton Bern dürften damit rund 25 Millionen Franken jährlich an Steuereinnahmen entgehen.

Worum es geht

Die Handänderungssteuer wird beim Kauf von Wohneigentum fällig. In der Regel beträgt die Steuer im Kanton Bern 1,8 Prozent des Kaufpreises. In den vergangenen Jahren sind mit der Handänderungssteuer pro Jahr zwischen 115 und 120 Millionen Franken in die Staatskasse geflossen.

Der Hauseigentümerverband (HEV) wollte die ungeliebte Steuer ganz abschaffen. Seine Initiative kam zustande, sie hätte aber jährliche Steuerausfälle von 120 Millionen Franken zur Folge gehabt. Schliesslich zog der HEV seine Initiative zugunsten eines Gegenvorschlags des Kantonsparlaments zurück. Über diesen ist nun abgestimmt worden.

Der Präsident des Hauseigentümerverbandes freut sich: «Es ist ein grosser Schritt Richtung Eigentumsförderung», sagt Peter Brand. Für Finanzdirektorin Beatrice Simon ist das Abstimmungsresultat ein deutliches Zeichen: «Die Bevölkerung will tiefere Steuern», sagt sie gegenüber dem «Regionaljournal Bern Freiburg Wallis» von Radio SRF. «Das muss ich zur Kenntnis nehmen.» Wo der Kanton die künftig fehlenden 25 Millionen Franken jährlich einsparen wird, weiss sie noch nicht.

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