Der Anschlag auf die Berner Reitschule 2007 wurde vereitelt. Das Sicherheitspersonal hatte den Rucksack mit dem Sprengsatz vor der Explosion ins Freie gebracht. Trotzdem hat das Bundesstrafgericht einen 26-Jährigen zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Es folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Der Schuldspruch erfolgte wegen Gefährdungdurch Sprengstoffe sowie versuchter Brandstiftung. Es sei erwiesen, dass der Beschuldigte DNA auf dem Sprengsatz hinterliess, sagte die Richterin. Zudem habe der junge Mann zum Tatzeitpunkt eine rechte Gesinnung gehabt und im Internet zu Sprengsätzen Einträge geschrieben. In seiner Wohnung seien Gegenstände gefunden worden, die im Zusammenhang zum Sprengsatz standen.
Leib und Leben der Konzertbesucher bedroht
Es habe eine Gefährdung von Leib und Leben für die Konzertbesucher bestanden. Der Sprengsatz hätte eine Feuersbrunst im Konzertsaal auslösen können, der zum Tatzeitpunkt mit 1500 bis 2000 Menschen besetzt war.
Dass sich der Mann überhaupt vor Gericht verantworten musste, geht auf die Initiative der Veranstalter des Anlasses 2007 zurück. Die Behörden hatten das Verfahren eingestellt. Danach trat der Verein als Privatkläger mit einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht heran.