In der Affäre geht es um das Steuerdossier eines Chefbeamten, der neuerdings als Chef der Dienststelle für Unterrichtswesen im Walliser Bildungsdepartement tätig ist. Der Steuerpflichtige hatte gegen die Steuerveranlagungen 1995 bis 1998 jeweils Rekurs eingelegt.
Bis die kantonale Steuerrekurskommission die Rekurse behandelte, waren sie verjährt. Die Gemeinde Leytron ging Mitte Januar mit dem Fall an die Öffentlichkeit und warf dem Kanton und dem Chefbeamten Versäumnisse vor.
Steuerrekurse soll das Kantonsgericht untersuchen
Die Justizkommission untersuchte die Rolle der Steuerrekurskommission und kommt jetzt zum Schluss, diese Kommission sei abzuschaffen. Die Aufgaben müsse neu das Kantonsgericht übernehmen. Gegen die Mitglieder der Kommission sei zudem eine Verantwortlichkeitsklage einzureichen wegen ungetreuer Amtsführung, allenfalls müsse später eine Strafanzeige folgen. Und das Kantonsparlament solle eine Parlamentarische Untersuchungskommission PUK einsetzen, um sieben weitere, verjährte Dossiers zu überprüfen. Die Kantonsregierung will diese Vorschläge nun prüfen.
Dossier schlicht und einfach «verlegt» und verschleppt
Auch die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Parlaments befasste sich mit dem Fall. Sie wirft der Steuerrekurskommission vor, sie habe das Dossier während acht Jahren schlicht und einfach «verlegt». Die GPK spricht von einer ganzen Reihe weiterer Fehler.
Der Chefbeamte kommt ebenfalls schlecht weg. Seine Versuche, die Gemeinde Leytron zu kontaktieren, werden als «halbherzig, verspätet und wenig zweckdienlich» beschrieben. Zudem habe er mehrmals seine berufliche Adresse für die private Angelegenheit benutzt. Und eine beim Kanton angestellte Praktikantin beauftragt, eine Medienkonferenz der Gemeinde Leytron aufzuzeichnen.
Die Kommission fordert die Kantonsregierung zum Handeln auf
Die GPK fordert die Walliser Kantonsregierung dazu auf, die Einleitung eines Disziplinarverfahrens wegen Einsatzes von Staatspersonal für private Zwecke zu prüfen. Das könnte bis zur Entlassung führen.
Zudem soll die Kantonsregierung den Chefbeamten auffordern, dass er seine Steuerstreitigkeiten mit den betroffenen Behörden so rasch wie möglich regelt. Andernfalls müssten auch hier Disziplinarmassnahmen ergriffen werden.