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Christoph Neuhaus und Andreas Zeller lachen.
Legende: Sie haben gut lachen: Christoph Neuhaus und Andreas Zeller haben sich auf eine Anzahl Pfarrstellen geeinigt. Matthias Haymoz/SRF

Bern Freiburg Wallis Historische Ansprüche der reformierten Berner Kirche geregelt

Bei der geplanten Neuregelung des Verhältnisses des Kantons Bern zu den Landeskirchen ist ein zentraler Punkt geklärt: Wegen historischer Verpflichtungen wird der Kanton Bern künftig 197 der heute 360 evangelisch-reformierten Pfarrstellen finanzieren müssen.

Eine Arbeitsgruppe könne nun nachweisen, in welchem Umfang der Staat Bern im Jahr 1804 eine Verpflichtung «zur ewigen Besoldung» der bernischen Pfarrstellen übernommen habe. Das gaben die kantonale Kirchendirektion und die Evangelisch-reformierte Landeskirche gemeinsam bekannt.

Wert des Landes unbekannt

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Die Arbeitsgruppe zur Ermittlung der historischen Ansprüche der Kirche versuchte auch, den Wert der im 19. Jahrhundert vom Staat übernommenen Ländereien zu schätzen. Sie kam zum Schluss, das sei nicht möglich. Bisher hiess es jeweils, der Wert werde auf mehrere Milliarden Franken geschätzt.

Es geht darum, dass der Kanton Bern im Jahr 1804 Kirchengüter einzog und sich im Gegenzug dazu verpflichtete, die Geistlichen zu besolden. Im September dieses Jahres hat der bernische Grosse Rat beschlossen, dass künftig die Landeskirchen die Pfarrer anstellen sollen. Im Gegenzug brauche es ein neues, zeitgemässes Finanzierungssystem für die Landeskirchen.

An Kantonsbeitrag ändert sich nichts

Bisher wendete der Kanton Bern für die Entlöhnung der heute rund 360 evangelisch-reformierten Pfarrer rund 64 Millionen Franken auf. Rechnet man auch die rund 77 Pfarrstellen der römisch-katholischen Kirche und die rund drei Stellen der Christkatholischen Kirche hinzu, sind es rund 73 Millionen.

Obwohl nun also die Kirchen diesen Betrag nicht mit Verweis auf die Enteignung von Kirchengütern einfordern können, werden auch in Zukunft rund 70 Millionen Franken vom Kanton Bern zu den Landeskirchen fliessen, nebst der Besoldung auch für «gesellschaftlich relevante Leistungen».

Dazu gehören Leistungen der Kirchen etwa in den Bereichen Integration, Flüchtlingshilfe, Alters- und Jugendarbeit sowie Kultur. Diese Leistungen galt der Staat bisher nicht ab.

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