Die heutigen Ausgabenbefugnisse des Bernischen Regierungsrates und des Grossen Rates wurden vor 20 Jahren festgeschrieben und sind nach Ansicht der staatspolitischen Kommission des bernischen Grossen Rates überholt. Angesichts der Grösse des Zehn-Milliarden-Staatshaushalts will die Kommission deshalb die Ausgabenbefugnisse von Regierung und Parlament verdoppeln, wie sie mitteilte.
Der Regierungsrat soll neu über einmalige Ausgaben von bis zu zwei Millionen Franken und über wiederkehrende Ausgaben bis zu 400'000 Franken beschliessen können. Der Grosse Rat würde über einmalige Ausgaben zwischen zwei und vier Millionen und wiederkehrende Ausgaben zwischen 400'000 und 800'000 Franken befinden können. Einmalige Ausgaben von über vier Millionen Franken und wiederkehrende Ausgaben von mehr als 800'000 Franken würden dem fakultativen Referendum unterstellt.
Diesen und weitere Vorschläge schickt die Kommission nun bis Mitte Juli in die Vernehmlassung. Die parlamentarische Kommission wurde aktiv aufgrund zweier parlamentarischer Initiativen, die Anpassungen der Kantonsverfassung in verschiedenen Bereichen verlangten.