Der Bundesrat hat die Altlasten-Verordnung angepasst. Bei Quecksilber-Belastungen zwischen 2 und 5 Milligramm pro Kilogramm müssen die kantonalen Behörden heute Nutzungseinschränkungen erlassen. Ab 1. März 2015 gilt die Sanierungspflicht schon ab 2 Milligramm.
Zwei Studien im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt haben ergeben, dass die Gesundheit von spielenden Kindern bereits bei 2 mg Quecksilber pro Kilogramm Boden gefährdet sein könnte. Hintergrund des gesenkten Sanierungswerts sind grossflächige Belastungen von Böden mit Quecksilber bei Visp im Oberwallis. Der Basler Chemiekonzern Lonza verwendete in seinem Werk in Visp während Jahrzehnten Quecksilber.
Der Bundesratsentscheid führt dazu, dass im Oberwallis doppelt so viele Böden saniert werden müssen als bisher. Das hilft den Grundeigentümern, die bisher für den Wertverlust ihrer Böden nicht entschädigt worden wären. Lonza hat zugesichert, bei tieferen Grenzwerten die Vorfinanzierung zu übernehmen.