Ausgelöst wurde die Auseinandersetzung durch eine Änderung bei der Anstellung der Lehrer. Die Lehrer werden neu vom Kanton bezahlt und sind damit eigentlich Kantonsangestellte, sind aber trotzdem wählbar fürs Kantonsparlament. Jetzt wollen die anderen Staatsangestellten gleich behandelt werden wie die Lehrer. Sie wollen ebenfalls ins Kantonsparlament gewählt werden können.
Dagegen wehrt sich die Walliser Industrie- und Handelskammer. Die Staatsangestellten seien viel stärker mit der kantonalen Exekutive verwoben. Da müsse die Trennung von gesetzgebender und ausführender Behörde eingehalten werden. In dieser Sache wird nächstens das Kantonsparlament entscheiden.