Während einer Zeremonie unterschrieben die jurassische Regierungsrätin Elisabeth Baume-Schneider, ihr bernischer Amtskollege Philippe Perrenoud und Maxime Zuber als Stadtpräsident von Moutier das Abkommen zum Vorgehen bei der Abstimmung. Es enthält zwölf Artikel zum Ablauf des Verfahrens.
Gutachten zu finanziellen Auswirkungen
Der sichtlich bewegte Zuber sprach von einem historischen Tag. Er hoffe, dass die Abstimmung im Mai oder Juni 2017 stattfinden könne. Ähnliche Erwartungen äusserte auch Perrenoud.
Vereinbart wurde unter anderem, ein unabhängiges Gutachten über die finanziellen Auswirkungen des Kantonswechsels zu erstellen, wie beide Kantone und die Stadt Moutier in einem gemeinsamen Communiqué mitteilten. Die Stimmberechtigten sollen vor dem Urnengang über die Ergebnisse des Gutachtens informiert werden.
Der Kanton Bern verpflichtete sich zudem, so rasch wie möglich gesetzliche Grundlagen für die Durchführung der Abstimmung in Moutier zu erarbeiten und diese dem Parlament vorzulegen. Im Jahr nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes soll in Moutier abgestimmt werden.
Sagt Moutier Ja zum Kantonswechsel, werden die Stimmberechtigten der Kantone Bern und Jura über ein Konkordat zu dieser Veränderung der Kantonsgrenzen befinden. Entscheidet sich Moutier aber für Bern, wird die Frage als definitiv geregelt betrachtet.
Abstimmung soll ruhig verlaufen
Verpflichtet haben sich die drei Seiten weiter, alles zu tun, damit die Abstimmungskämpfe in Ruhe und in einem Klima von gegenseitiger Achtung verlaufen. Wollen nach Moutier auch weitere Gemeinden über einen Kantonswechsel abstimmen, sollen diese Forderungen «gesondert» behandelt werden.
Die von Moutier anbegehrte Abstimmung fusst auf einem Versprechen der Berner Regierung im Zusammenhang mit der Jura-Abstimmung vom November 2013. Damals konnte die Bevölkerung im Kanton Jura und im Berner Jura darüber abstimmen, ob sie gemeinsam einen neuen Kanton gründen wollte.
Sollte der Berner Jura als Ganzes diese Idee ablehnen, könnten in einem nächsten Schritt einzelne Gemeinden über einen allfälligen Kantonswechsel befinden, lautete die Abmachung.