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Bern Freiburg Wallis «Inneren Schmerz kann man nicht wiedergutmachen»

Vor zwei Jahren kam ein 13jähriger Junge bei einer Wanderung in einem Pfadilager im Kanton Freiburg ums Leben. Der Lagerleiter wurde heute vor Gericht zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Zu Recht? Jein, sagt der zuständige Anwalt.

Der Unfall passierte auf einer 48stündigen Wanderung. Die Pfadfinder aus der Region Biel waren in kleinen Gruppen ohne Begleitung einer erwachsenen Person unterwegs.

Eine Gruppe von vier Buben verlief sich beim Aufstieg auf einen Berg. Das Wetter war schlecht. Sie wurden von der Nacht überrascht und mussten auf einem Felsen übernachten. Am nächsten Morgen wollten sie weiter. Dabei rutschte der 13jährige Bub von einem Fels, stürzte und verletzte sich dabei tödlich.

Der Polizeirichter des Greyerzbezirks hat den Lagerleiter in einem verkürzten Verfahren wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Kläger und Angeklagter hatten sich zuvor auf das Strafmass geeinigt.

Foto von Patrick Gruber.
Legende: «Man kann einen Angehörigen nicht mit Geld ersetzen»: Anwalt Patrick Gruber. SRF

Der Lagerleiter wurde zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Er habe das Risiko und die Fähigkeiten der Pfadfinder unterschätzt, so das Gericht. Zudem habe er es unterlassen, die Route auszukundschaften.

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