Das Berner Kantonsparlament genehmigte am Montagnachmittag mit 94 Ja- gegen 51 Nein- Stimmen und 8 Enthaltungen eine Änderung des Sonderstatut-Gesetzes des Berner Juras. Damit wird im Grundsatz das Prozedere zur Beilegung des Jurakonflikts geregelt.
Ausgangspunkt ist die Absichtserklärung der Regierungen der Kantone Bern und Jura von Anfang 2012. Geplant wird Folgendes: In einem ersten Schritt soll sich die Bevölkerung im Berner Jura und im Kanton Jura im November 2013 zur Gründung eines neuen, gemeinsamen Kantons äussern. Lehnt die eine oder andere Seite dies ab, wird das Projekt fallen gelassen.
Ein Hintertürchen für die Gemeinden
In einem zweiten Schritt sollen die Gemeinden auf Wunsch individuell innerhalb von zwei Jahren über einen Kantonswechsel befinden können. Dieser Passus ist vorab auf das autonomistisch gesinnte Städtchen Moutier gemünzt. An diesen Abstimmungen in den Gemeinden hatten im Grossen Rat aber nicht alle Freude.
Die SVP, die BDP und die EDU wollten im Sonderstatut eine Bestimmung einbringen, wonach sich das Verfahren auf eine regionale Abstimmung beschränken sollte. Dieser Antrag kam jedoch mit 74 gegen 78 Stimmen und einer Enthaltung knapp nicht durch.
Die Gegner der kommunalen Abstimmungen befürchteten einen Flickenteppich im Berner Jura, dem französischsprachigen Zipfel des Kantons Bern. Ausserdem kritisierten sie, dass sich der Kanton Bern dazu verpflichte, einer bernjurassichen Gemeinde, die allenfalls zum Kanton Jura wechseln wolle, beim Ablösungsprozess zu helfen. Die Befürworter des Prozederes gemäss der Absichtserklärung wollten indes den Berner Jura selbst über seine Zukunft entscheiden lassen. Alles andere sei undemokratisch.