Der Prozess drehte sich um unbezahlte Mehrwertsteuerforderungen. Giroud hatte in den Steuerperioden 2007 bis 2009 rund 5,8 Millionen Franken Umsatz seines damaligen Unternehmens Giroud Vins SA bei der Mehrwertsteuer nicht angegeben. Er erstellte laut Anklage 13 gefälschte Rechnungen, um den Umsatz entsprechend zu senken.
Die Mehrwertsteuer von 300'000 Franken auf diesen Betrag mitsamt Zinsen hat der Weinhändler bereits beglichen. Dennoch verlangten die Eidgenössische Steuerverwaltung und die Walliser Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Abgabebetrugs und Urkundenfälschung.
Diesem Antrag kam das Walliser Bezirksgericht nach und verurteilte Giroud zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 300 Franken, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss Giroud eine Busse von 7200 Franken sowie die Verfahrenskosten übernehmen, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.
Giroud war bereits im Zusammenhang mit der direkten Bundessteuer Mitte Juli 2014 zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden.