In der Schweiz gilt: Jeder zahlt seine Steuern am Wohnort. Im Kanton Freiburg gilt dies nicht für Kaderleute. Sie können zur Hälfte von der Wohngemeinde, zur anderen Hälfte von der Gemeinde, in der sie arbeiten, besteuert werden. Allerdings muss letztere Gemeinde dies verlangen.
Die Agglomerationsgemeinde Villars-sur-Glâne mache von diesem Recht nicht oft Gebrauch, sagt Gemeindepräsidentin Erika Schnyder: «Der Aufwand ist gross.» Zudem wolle man die Leute nicht belästigen.
Häufiger werde Villars-sur-Glâne von anderen Gemeinden für eine Steuerteilung angefragt. «Oft ist es die Kantonshauptstadt Freiburg.» Gross ins Gewicht falle dies in der Gemeinderechnung jedoch nicht, betont Erika Schnyder. Und auch in anderen Freiburger Gemeinden dürfte die Steuerteilung bei Kaderleuten eher die Ausnahme sein.