Die Direktion hat die Beratungsstelle Opferhilfe Bern mit den Aufgaben einer Anlaufstelle betraut, heisst es in einer Mitteilung; für Französischsprachige ist es der Service d'aide aux victimes Bienne.
Fürsorgerische Zwangsmassnahmen gab es bis in die 80er Jahre. Betroffene können sich bei den Anlaufstellen ab sofort melden. Persönliche Beratungen gibt es ab Juni.
Finanzielle Leistungen - etwa Beiträge für eine Psychotherapie oder für Anwaltskosten - könnten allerdings in der Regel nicht gesprochen werden, schreibt die Gesundheits- und Fürsorgedirektion. «Die Voraussetzungen für die Ausrichtung einer Entschädigung für das erlittene Leid sind zurzeit nicht gegeben.»
Kanton hilft bei Akteneinsicht
Über viele Verdingkinder und «Versorgte» existieren Akten, die von Vormundschafts- oder anderen kantonalen Behörden angelegt wurden. Das Staatsarchiv des Kantons Bern unterstützt Betroffene deshalb bei der Klärung entsprechender Fragen.
Dabei geht es um die Ermittlung der damals zuständigen Behörden, die Suche nach Akten und den Umgang mit Gesuchen um Akteneinsicht. Der Kanton hilft nach Möglichkeit auch bei der Herstellung von Kontakten zu anderen Archiven, Behörden oder Institutionen.