Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) habe die gegen die Überbauungsordung «Erli» eingereichten Einsprachen als öffentlich-rechtlich unbegründet abgelehnt, teilte die Saaner Gemeindeverwaltung am Montag mit. Schönried gehört zur Gemeinde Saanen.
Laut der Mitteilung teilt das AGR die von der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder angebrachte Kritik an der Überbauungsordnung Erli nicht. Dem Projekt liege eine Überbauungsidee und ein ortsbauliches Konzept zu Grunde.
Entscheid werde «wahrscheinlich» angefochten
Die Kommission hatte geltend gemacht, das Areal werde übernutzt und das Überbauungskonzept sei willkürlich. Die Erweiterung der Bauzone bedeute einen Vorstoss in eine unverbaute Landschaftskammer.
Ähnliche Kritik hatte bei der Publikation der Überbauungsordnung im vergangenen Jahr auch die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz vorgebracht. Bei ihr hiess es am Montagmorgen auf Anfrage, wahrscheinlich werde die Stiftung den Entscheid des AGR an die nächsthöhere Instanz weiterziehen.