Der Fehler entstand bei der Umstellung des Computersystems zur Berechnung der Anspruchsgruppen für Prämienverbilligungen. An mehrere hundert Personen seien fälschlicherweise Verbilligungen doppelt ausgestellt worden.
Wie Rolf Häner, Leiter des kantonalen Amts für Sozialversicherungen sagt, hätten die Krankenkassen daraufhin bei den Anspruchsnehmern die zu viel ausgerichteten Prämienzahlungen zurückgefordert. Wo dies zu Problemen führt, könne laut Häner auf den Kanton zurückgegriffen werden.
Der Amtsleiter führt die Panne beim der kantonalen EDV auf menschliches Versagen zurück. Für die entstandenen Umstände bei den Krankenkassen und bei den Betroffenen entschuldigt er sich.
Die genaue Zahl der zu viel ausgestellten Verbilligungen könne ebenso wenig ermittelt werden wie die Höhe der Zahlungen, sagt das Amt für Sozialversicherungen auf Anfrage.