Die Regierung setze eine Forderung des revidierten eidgenössischen Raumplanungsgesetzes um, wie die bernische Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion am Dienstag mitteilte.
Bewilligungsfrei zum Solarstrom vom Dach
Für eine Solaranlage auf dem Dach braucht es keine Baubewilligung mehr, wenn sie «genügend angepasst» ist: Die Solaranlage darf nicht über die Dachfläche hinausragen, sie soll reflexionsarm und nicht höher als 20 Zentimeter sein.
Bewilligungsfrei sind nicht nur rechteckige Anlagefelder, sondern nach Möglichkeit auch solche, die wegen einer eigenwilligen Dachform beispielsweise eine L- oder U-Form aufweisen. Der Bund verlangt in solchen Fallen, dass die Solaranlage als «kompakte Fläche» zusammenhängt.
«Das Montieren wird einfacher», ist Karin Scheidegger vom Amt für Umweltkoordination und Energie überzeugt. «Hauseigentümer können ihre Dachflächen besser ausnützen, ohne ein Bewilligungsverfahren zu durchlaufen.»