Mehr als 120'000 Bauten befinden sich im Kanton Bern ausserhalb der Bauzone – beispielsweise Bauernhöfe oder Berggasthöfe. Will sie der Besitzer als Wohnung nutzen oder energetisch sanieren, darf die Fläche unter bestimmten Voraussetzungen erweitert werden.
Allerdings war der Kanton Bern bislang bei der Beurteilung der Baugesuche zu grosszügig. Zu diesem Schluss kommt das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) und fordert, die Bewilligungspraxis den seit 2012 geltenden Bundesvorschriften anzupassen.
Bund überwacht Kanton
Neu seien Erweiterungen des bestehenden Gebäudevolumens nur noch restriktiv möglich, teilte der Kanton Bern nun mit. Denkbar seien Erweiterungen etwa in jenen seltenen Fällen, wo eine Wohnung kein Bad, keine bedürfnisgerechte Küche oder objektiv zu wenig Nebenräume aufweise.
Die neuen Praxisregeln gelten ab sofort, schreibt der Kanton Bern. Der Bund kontrolliert die Umsetzung: Der Kanton muss ihm jede Ausnahmebewilligung vorlegen.