Ab Anfang 2018 gelten schweizweit neue Regeln für die Einbürgerung von Ausländern. Der Kanton Bern revidiert deshalb auf diesen Zeitpunkt hin sein Bürgerrechtsgesetz. Er hat am Dienstag die Vernehmlassung eröffnet. Sie dauert bis am 30. September 2016.
Im Kanton Bern gelten bereits heute hohe Anforderungen an die Integration von einbürgerungswilligen Ausländerinnen und Ausländern. Dies als Folge der 2013 vom Berner Stimmvolk angenommenen Einbürgerungs-Initiative der Jungen SVP. Neue Prüfinstrumente wurden eingeführt und die Anforderungen an das Sprachniveau erhöht.
Angesichts der neuen Bundesbestimmungen drängten sich eine umfassende Überprüfung und Konsolidierung des Kantonalen Bürgerrechtsgesetzes auf, teilt der Kanton Bern mit.
«Berner Regeln» bleiben bestehen
Die Anpassung an das Bundesrecht ist denn auch der Kernpunkt der Revision. Das Bundesrecht regle neu sehr weitgehend die Voraussetzungen für die Einbürgerung. Der Spielraum für ergänzende kantonale und kommunale Bestimmungen werde dadurch spürbar eingeschränkt, heisst es in der Mitteilung.
Das revidierte kantonale Bürgerrechtsgesetz sieht verbindliche Mindeststandards vor, die eine einheitliche Beurteilung der Integration in allen bernischen Gemeinden ermöglichen sollen. Die hohen Anforderungen an die Integration im Kanton Bern behielten ihre Gültigkeit, betont der Regierungsrat. Einbürgerungswillige müssten weiterhin die schweizerische Rechtsordnung beachten, gute Sprachkenntnisse vorweisen und mit den schweizerischen und örtlichen Lebensverhältnissen vertraut sein.