Der Grundbedarf wird deutlich reduziert, wenn die neusten Pläne durchkommen.
15 Prozent : Um so viel wird der Neubezügern die Sozialhilfe gekürzt. Zuerst für drei Monate. In dieser Zeit prüft der Sozialdienst, ob die betroffenen Personen genügend mitmachen. Wenn nicht, wird der Grundbedarf maximal weitere drei Monate auf dem gekürzten Niveau belassen.
Ausnahmen : Erwerbstätige, ältere Personen und Leute in Ausbildung sollen von der Kürzung nicht betroffen sein, teilweise auch Alleinerziehende nicht.
Auf diese neue Regelung hat sich die Mehrheit eines Runden Tisches geeinigt. Dabei waren Grossrätinnen und Grossräte von links bis rechts zusammen mit Regierungsrat Philippe Perrenoud. Sie suchten Lösungen, die im Kantonsparlament mehrheitsfähig sein dürften.
Links ist dagegen
Die linke Seite des Parlaments wehrt sich gegen den Plan, den Grundbedarf von Neubezügern zu senken. Es gehe nicht, dass Bern als erster Kanton massiv unter die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) gehe. Sie hat bereits vor einigen Wochen mit dem Referendum gedroht.
Der Kanton werde sich «grundsätzlich weiterhin an die Skos-Richtlinien» halten, schreibt hingegen die bernische Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) in einer Mitteilung. Mit einer Einstiegsphase solle jedoch «ein Anreizsystem mit dem Ziel einer raschen Integration geschaffen werden».
Die GEF hat nun eine Revisionsvorlage des Sozialhilfegesetzes erarbeitet und in eine Konsultation geschickt. Diese läuft bis Ende August 2016. Die Teilrevision wird laut Mitteilung der GEF voraussichtlich im März 2017 vom Kantonsparlament behandelt und sollte Anfang 2018 in Kraft treten können.