Der Kanton Bern kündet seine Leistungsvereinbarung, welche die finanzielle Unterstützung der Wildstation Landshut bei Utzenstorf regelt. Laut dem Amt für Landwirtschaft und Natur muss der Kanton dies tun, weil ihm durch die Sparbeschlüsse des Parlaments künftig die Rechtsgrundlage fehle.
Die Wildstation kennt den Sparbeschluss und die finanziellen Folgen. Die Geschäftsführerin erklärt gegenüber dem «Regionaljournal Bern Freiburg Wallis» von Radio SRF, dass sie diese Summe künftig sonst wie auftreiben müsse. Woher das Geld nehmen, wisse sie nicht. Die Wildstation aufgeben, sei hingegen kein Thema.