Gemäss dem Gesetzesentwurf soll der Kanton Bern noch mindestens 34 und höchstens 60 Prozent der Anteile der BKW AG halten. Mit einer Beteiligung von mehr als einem Drittel an Kapital und Stimmen habe der Kanton die Sperrminorität.
Mit der Schaffung eines Beteiligungsgesetzes kommt die Regierung einem Verfassungsauftrag nach. Die Kantonsverfassung schreibt vor, dass Art und Umfang von bedeutenden Beteiligungen in einem Gesetz zu regeln sind. Der Kanton Bern ist Mehrheitsaktionär der BKW AG.
Wichtigstes Ziel der Kantonsbeteiligung sei es, einen Beitrag an die Umsetzung der Energiestrategie zu leisten, schreibt die Regierung weiter. Darüber hinaus verfolge der Kanton mit der Beteiligung auch wirtschafts- und finanzpolitische Ziele.
Die gesetzliche Regelung war auch in parlamentarischen Vorstössen gefordert worden. Im Juni hatte der Grosse Rat ein Postulat der FDP angenommen, dass die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für einen allfälligen Verkauf forderte.
Bereits damals kündigte Energiedirektorin Barbara Egger an, ein Beteiligungsgesetz vorzulegen. Dies bedeute aber nicht, dass der Regierungsrat tatsächlich für einen Verkauf der Mehrheitsbeteiligung sei, sagte Egger damals. Jetzt sagt sie auf Nachfrage, dass ein Teilverkauf der Anteile dann wahrscheinlich wird, wenn die BKW weiterhin im Dienstleistungsgeschäft wächst und der Strommarkt weiter liberalisiert wird.