Das einfache Sprachniveau A2 im schriftlichen Verkehr, das etwas anspruchsvollere Niveau B1 mündlich - das will der Grosse Rat als Mindestanforderung für eine Einbürgerung festlegen.
B1 entspricht ungefähr dem, was ein Sekundarschüler nach fünf Jahren Französisch-Unterricht kann. Zwar wenden einzelne Gemeinden diese Kriterien schon an - aber bisher fehlte dafür die gesetzliche Grundlage.
«Längst fällige Regelung»
Sprachkenntnisse sind zentrale Anforderungen an die Integration, da ist sich der Rat quer durch alle Parteien einig. Allerdings warnten das linke Lager, man solle die Hürden nicht zu hoch setzen. Die leichte Verschärfung der Anforderungen würden Geld kosten. Die Bürgerlichen begrüssen diese Regelung und erachten sie als längst fällig.