Die bisherige sogenannte Subjektfinanzierung der Notunterkünfte führte dazu, dass nicht voll belegte Notunterkünfte nur mit Verlusten betrieben werden konnten. Dieser Pro-Kopf-Beitrag machte es schwierig, Betreiber zu finden.
«Kein Leistungserbringer will drauflegen, auch nicht die Heilsarmee», betonte Polizei- und Militärdirektor Hans-Jürg Käser am Mittwoch im Parlament. Ein Systemwechsel sei nötig, sonst müssten die Notunterkünfte geschlossen werden.
Verschiedene Fraktionen forderten die Rückweisung des Geschäfts. Die Grünen verknüpften die Rückweisung mit der Forderung, unterirdische Asylunterkünfte zu schliessen. Die SVP verlangte, den Betrieb der Notunterkünfte auszuschreiben. Die Anträge blieben ohne Erfolg.
Was nun ändert
Die Subjektfinanzierung richtet sich nach der Anzahl Personen, die in einer solchen Unterkunft untergebracht sind. Neu wird nun die Objektfinanzierung eingeführt, die sich auf die Anzahl vorhandener Plätze in einer Anlage stützt. Damit werden Schwankungen in der Belegung aufgefangen.
Der Grosse Rat stimmte dem Systemwechsel am Mittwoch mit 95 zu 51 Stimmen zu. Damit sprach er gleichzeitig einen Kredit von insgesamt rund drei Millionen Franken für die Jahre 2015 bis 2017.
Der Kanton Bern kennt drei Kategorien von Unterkünften für Asylsuchende: Unterkünfte für minderjährige, unbegleitete Personen, Durchgangszentren und Notunterkünfte.
Notunterkünfte werden eröffnet, wenn die normalen Durchgangszentren nicht mehr ausreichen. Oft werden solche Einrichtungen in Zivilschutzanlagen angeboten.