Im Kanton Freiburg gibt es momentan vier Verbilligungsansätze. Dies führt zu vier erheblichen Schwelleneffekten, wie das folgende Fallbeispiel zeigt:
Verdient eine alleinstehende Person 30'599 Franken pro Jahr, hat sie einen Anspruch auf eine Prämienverbilligung von 1'373 Franken. Mit lediglich einem Franken mehr Lohn – also 30'600 Franken – beterägt die Prämienverbilligung nur noch 620 Franken. Unter dem Strich führt eine geringe Lohnerhöhung für die alleinstehende Person zu einem Rückgang der verfügbaren finanziellen Mittel.
Der Direktor der Freiburger Ausgleichskasse Hans Jürg Herren findet das jetzige System nicht wirklich gerecht. Es habe zwar lange gut funktioniert, weise aber auch Schwachstellen auf.
Mit der Überarbeitung können wir einige Schwachpunkte eliminieren.
Der Staatsrat hat deshalb beschlossen, eine Glättung der Prämienverbilligungsansätze vorzunehmen. Dazu führt er ein lineares Verbilligungssystem mit 60 Stufen von 1 bis 65 Prozent ein. Dadurch werden die Schwelleneffekte nahezu bedeutungslos. Das neue System soll ab dem 1. Januar 2017 in Kraft treten.