Die Freiburger Sicherheits- und Justizdirektion schickt ein neues Gesetz über den Straf- und Massnahmenvollzug in die Vernehmlassung. Ein einziges Gesetz soll zusammenfassen, was zurzeit in 15 verschiedenen Erlassen weit herum verstreut ist. Der Staatsrat erwartet davon einen effizienteren und moderneren Strafvollzug.
Konkrete Folge davon wäre, dass die Vollzugsanstalten Bellechasse und Zentralgefängnis zu einer neuen Einheit mit dem Namen «Freiburger Strafanstalten» zusammengefasst würden.
Konsequenterweise werden zwei bisherige Dienststellen in der Verwaltung zu einem neuen Amt für Justizvollzug und Bewährungshilfe vereinigt. Sollte das Gesetz wie vorgesehen 2018 in Kraft treten, will der Kanton Freiburg die elektronische Fussfessel einführen und die Kurzstrafen wieder anwenden.
Infrastruktur-Engpass nicht behoben
Mit dieser gesetzgeberischen und organisatorischen Reorganisation des Strafvollzugs und des Gefängniswesens ist ein Problem allerdings noch nicht behoben: Die Platznot in Bellechasse, die künftigen Platzansprüche und der Umgang mit Sicherheitsrisiken.
Sicherheits- und Justizdirektor Erwin Jutzet hat zwar bereits eine Vollzugsplanung bis 2026 vorgelegt. Sie sieht einen Neubau einer Therapie-Station und neue Strafvollzugs-Plätze vor. Allerdings will der Staatsrat über die Prioritäten der Infrastruktur noch diskutieren.