Kontrollen hätten gezeigt, dass es zwar wenig Betrugsfälle bezüglich der Herkunftsbezeichnung gebe, dass jedoch das Risiko der Verwirrung für die Konsumenten sehr wohl bestehe. Das teilt der Kanton Wallis mit. Deshalb muss die Herkunft der Aprikosen auf den ersten Blick klar ersichtlich sein.
Auch die Werbemodalitäten werden neu geregelt: Die Angabe «Walliser Aprikosen» ist nur gestattet, wenn die verkauften Produkte ausschliesslich aus dem Wallis stammen. Werden gleichzeitig auch ausländische Aprikosen verkauft, dürfen auch keine keine wallis-spezifischen Dekorationen angebracht werden - wie zum Beispiel Fähnlein.