Angesichts der gebeutelten Kantonsfinanzen hatte die Mehrheit der vorberatenden Kommission empfohlen, gar nicht auf die Vorlage einzutreten. Dieser Empfehlung folgte das Plenum mit 90 zu 62 Stimmen.
Noch letzten Herbst hatte sich das Kantonsparlament hinter das Begehren gestellt. Die Kommission arbeitete daraufhin einen Gesetzesentwurf aus, der auf die finanzielle Lage des Kantons Rücksicht nimmt. So wären nur die am meisten von Armut betroffenen Familien in den Genuss von Ergänzungsleistungen gekommen: Alleinerziehende und Familien mit mehr als drei Kindern. Mindestens ein Elternteil müsste über ein Erwerbseinkommen verfügen.
EVP-Grossrat Daniel Steiner, auf dessen Initiative das Gesetz zurückgeht, setzte sich im Rat vergeblich für die Vorlage ein, die «keine Luxuslösung» sei. Auch die Gegner des Gesetzes fanden durchaus lobende Worte für das sozialpolitische Instrument, lehnten es aber aus finanzpolitischen Gründen ab.