Die Richterin begründete den Verzicht auf die stationäre Massnahme mit der fehlenden Therapierbarkeit des Verurteilten. Ein psychiatrisches Gutachten hatte dem Täter eine Intelligenzminderung bescheinigt.
Der Staatsanwalt forderte zu Prozessbeginn im Regionalgericht Bern-Mittelland am Donnerstag eine 62-monatige Haftstrafe, die zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme aufzuschieben sei. Der Verurteilte soll alleine im letzten Sommer rund 20 Vegetationsbrände gelegt haben. Er war – soweit er sich erinnern konnte – geständig, mehrere Holzhaufen, Böschungen und Wiesland angezündet zu haben. Der bezifferbare Sachschaden beläuft sich auf gut 11'000 Franken.
Zwar hätten die Brände keine Verletzte gefordert, sagte der Staatsanwalt. «Dies aber nur, weil die Feuerwehr die gefährlichen Brände rasch unter Kontrolle bringen konnte.»