Der Berner Gemeinderat will im Oktober nächsten Jahres keine Wahlkundgebungen auf dem Bundesplatz erlauben. Für Wahlkundgebungen vor Oktober gelten spezielle Regeln. Wer ein Kundgebungsgesuch einreicht, muss mehrere Bedingungen berücksichtigen: Am gleichen Tag wird nicht mehr als eine Wahlkundgebung bewilligt. Erlaubt sind nur Platzkundgebungen, keine Umzüge. Und die Organisatoren sind nebst den üblichen Auflagen zu einem Personenschutz verpflichtet.
Diese Regelung galt laut Sicherheitsdirektor Reto Nause bereits vor vier Jahren. «Die Organisatoren müssen selber für die Sicherheit bekannter oder umstrittener Persönlichkeiten sorgen. Die Polizei kann nicht noch Aufpasser für Einzelne sein.»
Keine Vorzugsbehandlung einer Partei durch den Gemeinderat
Der Gemeinderat kommuniziere die Regeln für Wahlkundgebungen frühzeitig, um klare Verhältnisse zu schaffen und die Gleichbehandlung aller Parteien zu gewährleisten, sagt Nause weiter.
Im Jahr 2011 hatte es mehrere Gesuche von Parteien für eine Grosskundgebung vor den Wahlen gegeben. In dieser Situation hätte sich der Gemeinderat damals entscheiden müssen, wem er am einzigen freien Termin vom 8. Oktober eine Bewilligung erteilen wolle, sagt Gemeinderat Reto Nause. Eine solche Priorisierung wollte die Stadtregierung jedoch nicht vornehmen und erteilte auch damals im Oktober 2011 überhaupt keine Kundgebungsbewilligung.