Das Bundesgericht hatte sich wegen der Beschwerde eines Käsereibesitzers im freiburgischen Jaun mit dieser Frage zu beschäftigen. Bei einer Kontrolle wurde festgestellt, dass der Käser Milch aus dem bernischen Dorf bei der Herstellung von 84 Laiben verwendet hatte.
Im Pflichtenheft des AOC-Gruyères steht jedoch klar, dass die Bezeichnung nur für Käse aus den Kantonen Freiburg, Waadt, Neuenburg und Jura sowie aus einigen weiteren Bezirken und Gemeinden verwendet werden darf. Nicht aufgeführt ist Abländschen.
Käselaibe eingeschmozlen
Die Milch von dort ist nicht etwa schlechter als die aus der Umgebung. Käse daraus darf aber nicht Gruyère AOC genannt werden, weil die Herstellung von Gruyère in der Gemeinde keine Tradition hat. So wird dort gemäss dem Urteil des Bundesgerichts erst seit 19 Jahren Gruyère produziert. Im benachbarten Jaun geschieht dies schon seit 78 Jahren.
Auf die Tradition und nicht primär auf die Geographie als Faktor für die Rechtfertigung der AOC-Bezeichnung hatte sich das Bundesverwaltungsgericht als Vorinstanz bezogen, was vom Bundesgericht als zulässig erwachtet worden ist.
Und die 84 Käselaibe mit Abländscher Milch sind übrigens eingeschmolzen worden.