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Bern Freiburg Wallis Keine Strafreduktion für Messerstecher von Interlaken

Es bleibt bei 7 Jahren Freiheitsstrafe für den Mann, der im Sommer 2011 in Interlaken einem damals 44-Jährigen mit einem Messer in den Hals stach: Das bernische Obergericht hat die vom Regionalgericht Berner Oberland verhängte Strafe bestätigt.

Das Obergericht kam in seiner Verhandlung vom Dienstag zum Schluss, der heute 33jährige Täter habe mit direktem Vorsatz gehandelt. Es sei nicht bloss Eventualvorsatz gewesen, wie dies der Verteidiger geltend gemacht hatte. Dieser hatte am Dienstag beantragt, die Strafe auf vier Jahre herabzusetzen.

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