Die Gemeinde Köniz ergreift Massnahmen, um Kinder und Jugendliche in Kitas und Tagesfamilien besser zu schützen. Sie reagiert damit auf einen Kinderporno-Verdachtsfall in einer Könizer Tagesfamilie. So müssen künftig alle Kita-Mitarbeiter über 18 Jahren und alle Tageseltern einen Strafregisterauszug vorweisen. Ausserdem müssen sie ein Merkblatt mit «Verhaltensregeln und Angaben zur Prävention sexueller Übergriffe» unterzeichnen.
Der Vorfall in einer Könizer Tagesfamilie war im März publik geworden. Bei einer Hausdurchsuchung war beim Ehemann der Tagesmutter Computermaterial mit womöglich kinderpornographischem Inhalt sichergestellt worden. Die Familie hatte drei Kinder betreut. Ob sich der Verdacht erhärten werde, sei nach wie vor offen, betonte Gemeinderat Brönnimann. Grosse Brisanz habe der Fall aber auch dadurch bekommen, dass der Ehemann einschlägig vorbestraft sein soll.
Mehr Prävention - mehr Kontrolle
Ab diesem Sommer gilt nun in Tagesfamilien und Kindertagesstätten, was zum Beispiel in Stadtberner Kitas schon 2006 eingeführt wurde: Wer älter ist als 18 Jahre, muss einen Strafregisterauszug vorweisen. Mit dem Zweijahres-Rhythmus geht Köniz weiter als Bern. Bei Tagesfamilien sind alle Familienmitglieder betroffen, die über 18 Jahre alt sind.
Der Kanton Bern hat bei familienexternen Betreuungsangeboten eine Aufsichtspflicht. Diese wird jedoch - noch - unterschiedlich gehandhabt. Während das Jugendamt private Angebote beaufsichtigt, werden öffentliche Einrichtungen durch das Sozialamt kontrolliert. Bei privaten Kitas oder Tageseltern werden bereits jetzt bei Leitungspersonen Strafregisterauszüge verlangt, bei den öffentlichen Einrichtungen obliegt es der jeweiligen Gemeinden, dies einzufordern.
Wie Regula Unteregger, Leiterin des kantonalen Sozialamts gegenüber dem «Regionaljournal Bern Freiburg Wallis» von Radio SRF sagt, soll das Vorlegen eines Strafregisterauszugs von Kita-Mitarbeitern bei der nächsten Revision der entsprechenden kantonalen Verordnung festgehalten werden.