Der Gemeinderat und die Bundesversammlung legten grossen Wert auf eine einvernehmliche Lösung, welche sowohl die freie Meinungsäusserung wie auch den Sessionsbetrieb garantierte, teilten die Stadt Bern und die Parlamentsdienste am Freitag mit.
Stadt gegen Bund
Das Berner Stadtparlament hatte im Februar entschieden, das seit 1925 geltende Kundgebungsverbot auf dem Bundesplatz aufzuheben - gegen den Willen der eidgenössischen Räte. Deren Verwaltungsdelegation hatte sich noch Ende 2013 gegen eine Lockerung des Kundgebungsreglementes ausgesprochen.
Nun haben sich Gemeinderat und Parlamentsdienste darauf geeinigt, in einem einjährigen Pilotversuch zu erproben, «wie die Ausarbeitung des neuen Kundgebungsreglementes erfolgen soll».
Es gibt Möglichkeiten
Im Rahmen des Pilotversuchs sind kleine Kundgebungen mit geringer Anzahl Teilnehmenden, wie zum Beispiel das Verteilen von Flyern, auch während den Sessionen erlaubt und bewilligungsfrei. Nicht zugelassen werden grössere und somit «lärmintensive» Kundgebungen und Veranstaltungen.
Ausnahmen sollen möglich sein für Anlässe von «besonderem öffentlichen Interesse» oder «mit einer langen historischen Tradition», wie es in der Mitteilung heisst.