Die Reduktion betrifft auch die vier Gemeinderatsmitglieder, die infolge Amtszeitbeschränkung auf Ende 2017 zurücktreten. Ihre Abgangsentschädigung soll um je 18 Prozent gesenkt werden, wie die Gemeinde am Donnerstag mitteilte.
Das entspricht einer Reduktion der gesamten Entschädigungssumme um 327'000 Franken. Gemäss aktuellem Reglement würden die vier Ausscheidenden die Gemeinde bis zu 1,6 Millionen Franken kosten.
In Zukunft werden Gemeinderatsmitglieder sogar 30 bis 60 Prozent weniger Abgangsentschädigung beziehen als nach geltendem Reglement. Schliesslich solle es nicht um eine Rente gehen, findet der Gemeinderat. Vielmehr sollten sich Gemeinderatsmitglieder wieder ins Berufsleben eingliedern. Ab dem 60. Altersjahr werde eine Brücke zum Rentenalter gewährt.
Abgestuft
Die Höhe der Abgangsentschädigung ist abhängig von der Amtsdauer und dem Grund des Ausscheidens aus dem Gemeinderat. Maximal werden zwei Jahresgehälter ausgerichtet - vorausgesetzt, dass jemand zwölf Jahre im Amt war.
Pro Amtsjahr weniger wird der Beitrag um ein Zwölftel gekürzt. Bei Rücktritt oder Ausscheiden infolge Amtszeitbeschränkung ist der Betrag jeweils um 20 Prozent tiefer.
Das letzte Wort hat der Grosse Gemeinderat. Er wird an seiner Septembersitzung über die Vorlage beraten.