Die Schlossanlage liegt direkt am Ufer des Thunersees. In dieses Ensemble hat die Stiftung Schloss Oberhofen einen neuen Kubus aus Beton und Glas gebaut. Ursprünglich war eine gedeckte und teilweise verglaste Restaurant-Terrasse geplant gewesen. Entstanden ist aber nun ein vollständig verglastes und heizbares Restaurant.
Eine derartige Projektänderung ohne Bewilligung sei nicht möglich, kam der Thuner Regierungsstatthalter Marc Fritschi im Februar 2013 zum Schluss. Er erklärte die gesamte Baubewilligung für nichtig und verlangte von der Stiftung Schloss Oberhofen ein nachträgliches Baugesuch für den fast fertiggestellten Kubus. Er leitete deshalb ein Baupolizeiverfahren ein.
Die Stiftung des Schlosses Oberhofen reichte bei der kantonalen Baudirektion Beschwerde gegen die baupolizeiliche Verfügung ein. Im August erhielt die Stiftung vom Kanton nun Recht. Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) entschied, dass die Baubewilligung trotz einiger Mängel nicht als nichtig erklärt werden könne, sagte Heidi Wiestner, Vorsteherin des Rechtsamts der bernischen Baudirektion gegenüber dem «Regionaljournal Bern Freiburg Wallis» von Radio SRF. Die Rolle der Gemeinde sei nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Die Stiftung Schloss Oberhofen erhält vom Kanton nun eine Entschädigung von 5000 Franken.
Regierungsstatthalter Marc Fritschi sagt dem Regionaljournal, dass er mit dem Entscheid nicht einverstanden sei. Weder öffentliche noch private Interessen seien in einem Baubewilligungsverfahren für ein deutlich grösseres Projekt als geplant abgeklärt worden. Auch nicht die Immissionen, die Zahl der Parkplätze; auch nicht die Auswirkungen auf den See oder auf das Ortsbild. Dies stimme so nicht entgegnet darauf die Leiterin des Rechtsamtes. Gebäudeversicherung und Denkmlapflege hätten das Projekt begutachtet.