Mit der geplanten Änderung des Handels- und Gewerbegesetzes setzt die Kantonsregierung einen Auftrag des bernischen Grossen Rats um. Dieser überwies im September 2015 eine Motion des Berner FDP-Grossrats Adrian Haas, welche verlangt, die untere Altstadt Berns sei als Tourismusgebiet zu bezeichnen. Mit der unteren Altstadt ist das Gebiet unterhalb des Zytglogge gemeint.
Keine Anpassungen unter der Woche
Keine Änderung sieht der Regierungsrat bei den Öffnungszeiten unter der Woche vor, wie er am Donnerstag mitteilte. Der Gesetzesentwurf enthält auch keine generelle Verlängerung der Ladenöffnungszeiten ausserhalb der unteren Altstadt von Bern.
Dieser Status als Tourismusgebiet erlaubt besondere Öffnungszeiten. Allerdings dürfen im Sonntagsverkauf keine Angestellten eingesetzt werden dürfen. Besondere Bestimmungen gelten allerdings für gewisse Betriebe wie etwa Confiserien oder Blumengeschäfte.