Für das Anliegen von lärmgeplagten Beschwerdeführern zeigt der Gemeinderat Verständnis. «Wir variieren beispielsweise die Routenführung, damit nicht immer die selben Anwohner von Lärm um 5 Uhr betroffen sind», sagt Stadtpräsident Raphael Lanz.
Montag bis Donnerstag und am Sonntag beginnt die Reinigung ab 6 Uhr. Aber am Freitag beginnt sie - ausser bei regnerisch-kühlem Wetter - weiterhin um 5.30 Uhr, samstags um 5 Uhr, wegen des Marktes.
«Aus wichtigen Gründen» werde eine Ausnahmeregelung der gesetzlichen Nachtruhe getroffen. Da sich die frühere «Partymeile» Selve-Areal Richtung Innenstadt verschoben habe, habe dies zu einem Anstieg der Verunreinigung geführt. Und die Reinigung zu späterer Zeit wäre wegen des Verkehrs erschwert.
Gegen die «Störung der Nachtruhe» vor 6 Uhr hatten sich neun Privatpersonen, eine Stockwerkeigentümerschaft, zwei Gastronomiebetriebe, der «Altstadt-Träff» und der Innenstadtleist gewehrt.
Die Beschwerdeführer können den Entscheid des Gemeinderats an den Regierungsstatthalter weiterziehen.