Am 7. Dezember 2011 waren der damalige Pisten- und Rettungschef der Bergbahnen Saas Fee und sein Stellvertreter unterwegs, um Lawinen zu sprengen. Fünf solche Sprengladungen löste der Stellvertreter aus, auf eine sechste verzichtete er aufgrund der Sprengergebnisse und seiner Erfahrung. Sein Chef widersprach dieser Einschätzung nicht und gab die Pistentraverse beim Felskinn für die Wintersportler frei.
Ein Entscheid mit fatalen Folgen: Im Verlauf des Morgens wurden eine Skilehrerin und ein Kind in ihrer Obhut auf der Pistentraverse von einer Lawine verschüttet. Das Kind verstarb noch am gleichen Tag.
Allerdings war es den Rettern und den Untersuchungsbehörden am Unglückstag nicht möglich, die Anrissstelle der Lawine zu lokalisieren. Dafür war das Wetter zu schlecht.
Schuldspruch nach viereinhalb Jahren
Am 1. Juni 2016 allerdings verurteilte das Bezirksgericht Visp die beiden Rettungsprofis zu einer hohen bedingten Geldstrafe. Der Schuldspruch lautete auf fahrlässige Tötung und auf fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs.
Denn nach aufwendigen Untersuchungen, Analysen und Gutachten steht für das Gericht fest, dass sich die Lawine aus einem andern Hang gelöst hatte. Dieser Hang wäre gesichert gewesen, wenn der stellvertretende Rettungschef die sechste und letzte Sprengladung auch noch gezündet hätte. Der Verzicht darauf, so eine Expertise, sei zuwenig durchdacht gewesen.
Das Gericht sprach den Angehörigen des Opfers zudem eine Genugtuung von je 30'000 Franken zu, die die beiden Verurteilten bezahlen müssen. Sie haben die Möglichkeit, das Urteil am Walliser Kantonsgericht anzufechten.