Das Anliegen der Lohngleichheit sei in der Kantonsverfassung und in verschiedenen Gesetzen bereits genügend verankert, befand die Finanzkommission im Februar. Die Regierung möchte im revidierten Staatsbeitragsgesetz einen Artikel zur Lohngleichheit einbauen. So wie das SP und Grüne auch verlangen.
Betriebe, die Staatsbeiträge empfangen, sollen verpflichtet werden können, einen Nachweis für die Gewährleistung der Lohngleichheit zu erbringen. Andernfalls soll der Kanton «die nötigen Massnahmen» ergreifen können. Diese gehen bis zur Kürzung oder Rückforderung der Staatsbeiträge.
Das revidierte Staatsbeitragsgesetz wird in der Junisession beraten.