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Lysser Gemeindepräsident Andreas Hegg, Gemeinderätin Margrit Junker.
Legende: Verärgert über den Kanton: Lysser Gemeindepräsident Andreas Hegg, Gemeinderätin Margrit Junker. SRF

Bern Freiburg Wallis Lyss lässt die Sozialhilfe-Busse nicht auf sich sitzen

Mitte Oktober gab das bernische Sozialamt bekannt, dass Lyss und zwei weitere Gemeinden Geld zurückzahlen müssen, weil ihre Sozialdienste zu teuer und zu ineffizient seien. Die mit dem Malus bestraften Gemeinden wehren sich nun mit einer Beschwerde und zweifeln das Berechnungssystem fundamental an.

Lyss formuliert in der Beschwerde zahlreiche Rügen. Dort steht, die Faktoren, die der Verfügung des kantonalen Sozialamts zu Grunde lägen, vermittelten ein

unzutreffendes Bild der Situation in Lyss.

Der Malus werde dem Lysser Sozialdienst, dem drei andere Gemeinden angeschlossen sind, zu Unrecht auferlegt. An der Präsentation heute wurden die Lysser Gemeindebehörden sehr deutlich: Das Modell zur Berechnung der Kosten-Effizienz der Sozialdienste sei «willkürlich, unwissenschaftlich und im Ergebnis absurd.» Lyss und die anderen Gemeinden wollen, dass die Busse rückgängig gemacht wird, dass das Berechnungsmodell von der Uni Bern überprüft wird und dass der Gesundheitsdirektor Philippe Perrenoud in diesem Beschwerdefall in Ausstand tritt.

Auch Pieterlen und Heimberg rekurieren

Seit Mitte Oktober ist bekannt, dass das kantonale Sozialamt Lyss mit einem Malus von 239'000 Franken bestraft. Auch die Gemeinden Pieterlen und Heimberg haben einen Malus erhalten und müssen 78'000 respektive 62'000 Franken zahlen. 14 Berner Gemeinden erhielten einen Bonus in der Höhe von insgesamt 1,6 Mio. Franken.

Mit dem in diesem Jahr erstmals zur Anwendung gekommenen Bonus-Malus-System will der Kanton die Kosteneffizienz bei den 68 Sozialdiensten des Kantons Bern fördern. Ein Malus wird verhängt, wenn die effektiven Kosten eines Sozialdiensts mindestens 30 Prozent über einer Kostenschätzung gemäss den Regelungen der Sozialhilfegesetzgebung liegen.

Lehnt die Kantonsverwaltung die Beschwerde der drei Gemeinden ab, wollen diese den Entscheid ans kantonale Verwaltungsgericht weiterziehen.

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