Der Strafbefehl ist bereits rechtskräftig, wie die bernische Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben mitteilte. Nach ihren Erkenntnissen hatte der Mann planmässig Wahlzettel von Burgdorfer Wahlberechtigten eingesammelt, abgeändert und sie an die Stimmbürger zurückgegeben.
Der Fall war schon kurz nach der Wahl Ende März aufgeflogen. Der Stimmausschuss der Stadt Burgdorf hatte im Rahmen einer Nachkontrolle festgestellt, dass 23 Wahlzettel mit derselben Handschrift verändert worden waren.
Die Stadt reichte darauf Strafanzeige ein, und die Wahlzettel wurden für ungültig erklärt. Am Wahlergebnis änderte sich nichts.