Zum Inhalt springen

Bern Freiburg Wallis Massnahmen gegen Schäden durch Fahrende im Wallis

Staatsrat Oskar Freysinger hat sein Konzept vorgestellt, wie das Wallis vorgehen will, wenn Fahrende Plätze besetzen und Schäden hinterlassen.

Fälle wie letztes Jahr in Collombey-Muraz, wo Fahrende eine Woche lang ein Privatgelände besetzten und dann verschmutzt hinterliessen, sollen nicht mehr vorkommen. Das Konzept sieht vor, dass künftig die Bodenbesitzer, falls es zu einer widerrechtlichen Besetzung kommt, von der Polizei möglichst schnell und genau über ihre Rechte informiert werden.

Im Rahmen der polizeilichen Generalklausel soll die Polizei ferner von den Fahrenden eine Art Kaution für eventuelle Bussen und die Behebung eines möglichen Schadens im Voraus kassieren können. Falls die Fahrenden diese Kaution nicht bezahlen, werde die Polizei dafür Fahrzeuge beschlagnahmen.

Zu diesem Konzept gehört auch, dass die Polizei bei einer klaren Rechtssituation die Fahrenden von den illegal besetzten Grundstücken wegführen kann, hin zu einem legalen Durchgangsplatz. Und falls sich die Fahrenden weigern sollten, könne die Polizei angepasste Mittel einsetzen. Wie die aussehen sollen, ist im Konzept allerdings nicht im Detail beschrieben.

Meistgelesene Artikel