Der Auftrag vom Bund ist klar: Tiere und Pflanzen sollen in den Gewässern mehr Platz erhalten. So sieht es das Gewässerschutzgesetz von 2011 vor. Der Kanton Bern hat nun die geforderten Planungen in Form eines Konzepts umgesetzt. Es beinhaltet fünf Punkte.
- Die Gemeinden müssen in ihrer Ortsplanung klären, wie nahe an Bäche und Flüsse gebaut werden kann. Es gibt verbindliche Auflagen, die für alle gelten.
- Der Kanton und die Gemeinden bestimmen Flussabschnitte, wo auf Kosten des Bundes Tiere und Pflanzen gefördert werden.
- Rund 100 Wasserkraftwerke müssen Fischtreppen installieren.
- Kraftwerkbetreiber müssen abklären, wie sie die starken Wasserstandsunterschiede unterhalb ihrer Wasserkraftwerke verkleinern können.
- Der Kanton klärt ab, welche Flüsse zu viel und welche zu wenig Geschiebe mitführen und wo Massnahmen nötig sind, um den sogenannten «Geschiebehaushalt» zu verbessern.
Der Kanton muss ehrgeizige Ziele erreichen. «Es wird nicht einfach», sagt Projektleiter vom Amt für Wasser und Abfall, Vinzenz Maurer. «Wir sind stark auf die Gemeinden angewiesen. Sie müssen nun Projekte für Renaturierungen vorschlagen.»