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Bern Freiburg Wallis Migros muss Bewilligung einholen für Holzpavillon in Köniz

Holzpavillon für Weihnachtsverkauf im Könizer Dorfzentrum braucht eine Bewilligung: Das Verwaltungsgericht gibt Beschwerdeführer Recht.

Pavillon, Strasse mit Verkehr
Legende: Stein des Anstosses: Der Holzpavillon in Köniz. Google Maps

Der Holzpavillon der Migros für den Weihnachtsverkauf im Könizer Dorfzentrum bedarf einer Baubewilligung. Zu diesem Schluss kommt das bernische Verwaltungsgericht, das eine entsprechende Beschwerde gutgeheissen hat.

Während mehrerer Jahre errichtete die Genossenschaft Migros Aare für den Weihnachtsverkauf auf dem Bläuackerplatz in Köniz jeweils ein Verkaufszelt. Von Oktober 2013 bis Januar 2014 verwendete sie statt eines Zeltes einen Holzpavillon.

Ein Gewerbler, der in der unmittelbaren Nachbarschaft tätig ist, stellte sich auf den Standpunkt, der Holzpavillon benötige eine Baubewilligung. Mit seinem Anliegen gelangte er bis ans Verwaltungsgericht.

Vorsicht Ortsbild

Das Verwaltungsgericht verweist in seiner Urteilsbegründung unter anderem darauf, dass der Holzpavillon dem Verkauf typischer Weihnachtsartikel dient. Damit erweitere die Migros ihre angestammte kommerzielle Tätigkeit auf den offenen Bereich des Bläuackerplatzes.

Anders als ein Marktstand trenne der Pavillon den offenen Platz von der Verkaufsfläche ab, die der Kundschaft vorbehalten sei. Das Erstellen des Holzpavillons könne damit die Funktion des Bläuackerplatzes als Treffpunkt und Aufenthaltsort beeinträchtigen, schreibt das Verwaltungsgericht.

Auch aus Gründen des Ortsbild- und Denkmalschutzes sei das Erstellen des Pavillons nach der gegenwärtigen Rechtslage baubewilligungspflichtig, hält das Verwaltungsgericht weiter fest.

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