Sein Verteidiger plädierte auf vorsätzliche Tötung. Dafür sei eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren angemessen. Die Generalstaatsanwaltschaft hält hingegen das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland für richtig: 20 Jahre wegen Mord.
Tat nicht bestritten
Der Beschuldigte ist 47 Jahre alt. Dass er am 17. Juli 2013 morgens um 2 Uhr seine Partnerin bei der Bushaltestelle Markuskirche im Breitfeld umbrachte, bestreitet er nicht. Sein Verteidiger macht aber geltend, dass der Mann an einer schweren Persönlichkeitsstörung leide und in der Tatnacht unter grossem Stress gestanden sei. Er habe davon ausgehen müssen, dass seine Freundin Schluss machen wollte und es auf sein Geld abgesehen hatte.
In der fraglichen Nacht wartete er in der gemeinsamen Wohnung auf die Freundin und deren Kollegin. Als die beiden Frauen nach Mitternacht aufkreuzten, überraschte er sie mit einem Küchenbeil in der einen Hand und einem Messer in der anderen.
Mord oder vorsätzliche Tötung?
Das sei «zugegebenermassen völlig irrational» gewesen, räumte der Verteidiger ein. Aber es sei eben doch ein Versuch gewesen, nochmals mit den beiden Frauen zu reden. Aufgrund der psychischen Dauerbelastung sei es dann zum Kontrollverlust gekommen. Ein Mord sei das nicht gewesen, vielmehr ein Fall von vorsätzlicher Tötung.
Anders sieht es der stellvertretende Generalstaatsanwalt Markus Schmutz. Der Beschuldigte habe das Küchenbeil kurz vor der Tat gekauft und noch geschliffen. Auch andere Vorbereitungshandlungen habe er absolut rational ausgeführt. Nach dem Auftauchen der zwei Frauen sei es rasch zur Eskalation gekommen.
Beide Frauen wurden verletzt. Die Lebensgefährtin - eine 34-jährige Französin - konnte aus der Wohnung flüchten. Der Mann sei ihr zielstrebig gefolgt und habe sie schliesslich auf offener Strasse erstochen, hielt Schmutz fest. Für diese skrupellose Tat seien eine 20-jährige Freiheitsstrafe und eine ambulante Therapie angemessen.
Das Obergericht verkündet sein Urteil am kommenden Freitag.